In unserem geschlossenen Benutzerbereich veröffentlichen wir in unregelmäßigen Abständen Informationen zu aktuellen Themen, die für unsere mittelständischen Kunden von besonderem Interesse sind.
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Zum 1.1.2011 treten einige Neuerungen in Kraft, die Sie bei Ihrer Abrechnungen berücksichtigen müssen. < Details >
Exklusiv für unsere Kunden: Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung sieht neue Rechengrößen zur Sozialversicherung 2010 vor.
Weitere Rechengrößen finden Sie im geschlossenen Benutzerbereich. < Details >
Ab 2011 wird die elektronische Steuerkarte die bisherige Steuerkarte aus Papier ablösen.
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugs-Merkmale (ELStAM) bezeichnet.
Diese zentrale Datenbank wird beim Bundeszentralamt für Steuern geführt und enthält alle Daten, die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren.
Für das neue elektronische Verfahren ab dem Jahr 2012 muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) mitteilen sowie Auskunft darüber geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
So wird der Arbeitgeber berechtigt, die ELStAM [Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale] des Arbeitnehmers elektronisch abzurufen.
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Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). < Details >
Seit 2008 gelten für alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden und einer selbständigen Nutzung fähig sind, zwingend nachfolgende Regelungen:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 150 Euro sind im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzuziehen.
Für alle Wirtschaftsgüter eines Wirtschaftsjahres mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro ist zwingend ein Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den folgenden 4 Jahren linear aufzulösen ist (sog. Poolabschreibung).
Regelung ab 2010:
Für sämtliche, Wirtschaftsgüter im o.g. Sinne, die nach dem 31.12.2009 angeschafft oder hergestellt werden, entfällt jeglicher Zwang zur Sonderbehandlung vom Normalfall des § 6 Abs. 1 EStG; d.h. dass es sich bei allen Sonderregelungen für GWG um Wahlrechte handelt, die jedoch einheitlich für alle Wirtschaftsgüter auszuüben sind.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Netto-Anschaffungskosten von nicht mehr als 410 Euro) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für Wirtschaftgüter über 150 Euro gilt dies nur, sofern sie in einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis erfasst werden.
Wahlweise können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis zu 1.000 Euro in einen jahresbezogenen Sammelposten eingestellt werden, wobei dieser Sammelposten dann über eine Dauer von fünf Jahren linear aufzulösen ist. In diesem Fall sind Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von 150 Euro im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzuziehen.
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Für die Gewerbesteuer wird der Hinzurechnungssatz bei Immobilienmieten und -pachten von bisher 65 Prozent auf 50 Prozent reduziert. < Details >
Ab 2009 sollen Ehepaare ein neues Verfahren bei der Besteuerung wählen können, bei dem der Lohnsteuerabzug bei jedem der Partner seinem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht. < Details >
Zum 01.01.2007 löst die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) die bisherige Arbeitsentgeltverordnung und die Sachbezugsverordnung ab. < Details >
Seit dem 1.1.2007 kann ein Arbeitgeber bei Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer und Dritte die darauf entfallende Einkommensteuer mit einem Steuersatz von 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal übernehmen. < Details >
Wenn der Arbeitgeber ein paar Regeln beachtet, entgehen Sie der Lohnsteuerpflicht. < Details >
Seit Oktober 2005 wird ein europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt. Haben Sie Probleme mit säumigen In- und Auslandskunden? < Details >
Die KfW hat zum 1. April 2005 für ihre gewerblichen Förderkredite risikogerechte Zinssätze eingeführt. < Details >
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